Das Bildungspaket unterstützt 2,5 Millionen Schüler, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind bzw. Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Ein wichtiger Teil des Bildungspakets ist eine qualifizierte Lernförderung für Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen. Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann.

Wir unterstützen Sie und Ihr Kind bei der Auswahl der richtigen Lernförderung und bei ihrer Beantragung. Im Folgenden haben wir für Sie die einzelnen Schritte zur Berechtigung Bildung und Teilhabe (BuT) zusammengefasst:

Finanzierung von Nachhilfe beantragen – so geht‘s:

In der Regel haben die Ämter auch eine Liste mit privaten und institutionellen Anbietern, die mit dem Amt in Kontakt stehen. Da die Regelung von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Leistungsstelle, wie die Abrechnung mit dem Nachhilfeanbieter aussehen wird.

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 01805/676721 und unter www.bildungspaket.bmas.de.

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